Im Vorfeld einer Gutachtenerstellung werden uns häufig verschiedene Fragen gestellt,
die wir hier beantworten möchten:
Die Höhe des Honorars für die Erstellung von Gutachten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei Marktwertgutachten beispielsweise ist die Höhe des ermittelten Marktwertes ein maßgeblicher Faktor für die Berechnung des Honorars.
Bei Miet- und Pachtwertgutachten gelten abweichende Honorarsätze.
Im Grundhonorar enthalten ist selbstverständlich neben der Ausfertigung des Gutachtens eine notwendige Ortsbesichtigung und die Anfahrt im Rhein-Main-Gebiet.
Zusätzlich zu den Grundhonoraren berechnen wir unsere Auslagen für die Beschaffung benötigter Unterlagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Bei Objekten mit Rechten und Lasten oder mehreren Stichtagen werden Zuschläge berechnet.
Um Ihre Anfrage bezüglich eines Gutachtens zeitnah beantworten zu können, bitten wir Sie, diese an die E-Mail-Adresse svb@sterlepper.com zu richten und folgende Informationen mitzuteilen:
Bei Beauftragung werden für die Erstellung eines Gutachtens im Wesentlichen folgende Unterlagen benötigt:
In einzelnen Fällen können sich abweichende Erfordernisse ergeben, sodass zusätzlich weitere Unterlagen erforderlich sind.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.